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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Spitzenbeträge.

    I. Bankwesen:

    Überschießende Beträge, die sich bei der Aufrechnung von Wert und Gegenwert ergeben, z.B. bei der Abwicklung von Termingeschäften, im Abrechnungsverkehr, beim Umtausch von Wertpapieren, bei Zusammenlegung von Aktien, bei Ausübung von Bezugsrechten.

    II. Lohnpolitik:

    Lohnspitzenverzicht.

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