Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Staatsausgaben vom 08.06.2009 - 13:54

Staatsausgaben

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Teil der öffentlichen Ausgaben, die vom Staat ausgehen, wobei unter „Staat” verstanden wird:
    (1) Bund und Länder,
    (2) Bund, Länder sowie Gemeinden und Gemeindeverbände, d.h. sämtliche Gebietskörperschaften, oder
    (3) Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie die Träger der Sozialversicherung. Im letzteren Fall sind Staatsausgaben und öffentliche Ausgaben identisch.

    Gegensatz: Staatseinnahmen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com