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Revision von Staatsausgaben vom 19.02.2018 - 15:29

Staatsausgaben

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Teil der öffentlichen Ausgaben, die vom Staat ausgehen, wobei unter „Staat” verstanden wird:
    (1) Bund und Länder,
    (2) Bund, Länder sowie Gemeinden und Gemeindeverbände, d.h. sämtliche Gebietskörperschaften, oder
    (3) Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie die Träger der Sozialversicherung. Im letzteren Fall sind Staatsausgaben und öffentliche Ausgaben identisch.

    Gegensatz: Staatseinnahmen.

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