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Revision von Staatseinnahmen vom 08.06.2009 - 13:54

Staatseinnahmen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Teil der öffentlichen Einnahmen, der dem Staat zugeht, wobei unter „Staat” verstanden wird:
    (1) Bund und Länder,
    (2) Bund, Länder sowie Gemeinden und Gemeindeverbände, d.h. sämtliche Gebietskörperschaften, oder
    (3) Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie die Träger der Sozialversicherung. Im letzteren Fall sind Staatseinnahmen und öffentliche Einnahmen identisch.

    Gegensatz: Staatsausgaben.

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