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Staatsgeheimnis
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Gesetzlich gefasster Sammelbegriff für Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheim gehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden (vgl. § 93 I StGB). Verstöße dagegen (etwa durch "Landesverrat" in Form der Mitteilung eines Staatsgeheimnisses an eine fremde Macht) sind als Landesverrat strafbar (§§ 94 ff. StGB).
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