Staatsgeheimnis
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesetzlich gefasster Sammelbegriff für Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheim gehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden (vgl. § 93 I StGB). Verstöße dagegen (etwa durch "Landesverrat" in Form der Mitteilung eines Staatsgeheimnisses an eine fremde Macht) sind als Landesverrat strafbar (§§ 94 ff. StGB).
Mindmap "Staatsgeheimnis"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aufwendungen
Eigentumsvorbehalt
Geschäftsfähigkeit
GmbH & Co. KG
Handlungsvollmacht
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Konzern
Personengesellschaft
Prokura
Prozess
Sachmängelhaftung
Sicherungsübereignung
Unternehmen
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Staatsgeheimnis
ausgehend