Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Staatswirtschaft vom 08.06.2009 - 13:54

Staatswirtschaft

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    derjenige Teil der Volkswirtschaft, in der wirtschaftlich relevante Entscheidungen von solchen Institutionen getroffen werden, deren Aufgaben überwiegend darin bestehen, Dienstleistungen eigener Art für die Allgemeinheit zu erbringen und die sich hauptsächlich aus Zwangsabgaben finanzieren. Im Unterschied zur Marktwirtschaft wird die Entscheidung über den Einsatz knapper Güter nicht von privaten, sondern von staatlichen Stellen getroffen, d.h. nichtmarktliche Bedürfnisbefriedigung unter Einsatz hoheitlicher Gewalt. Der Begriff der Staatswirtschaft ist weitgehend deckungsgleich mit dem Begriff der Finanzwirtschaft.

    Vgl. auch staatswirtschaftliche Planung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com