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stationäre Pflege
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Heimpflege. 1. Begriff: Aufenthalt in einer Einrichtung (Pflegeheim), in der Pflegebedürftige (Pflegebedürftigkeit) unter ständiger Aufsicht untergebracht, verpflegt und durch Fachpersonal betreut werden.
2. Merkmale: Stationäre Pflege kommt in Frage, wenn eine angemessene Versorgung und Betreuung der pflegebedürftigen Person durch ambulante Pflege nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann. Zwischen den zur stationären Pflege zugelassenen Pflegeeinrichtungen und den Pflegekassen bzw. privaten Krankenversicherern bestehen Versorgungsverträge, die eine teilweise, je nach Pflegestufe variierende Kostenübernahme (Pflegesachleistung) und die durch die Pflegeeinrichtungen zu erbringenden Pflegeleistungen regeln.
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