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Stellungnahme

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Möglichkeiten zur Abgabe von Stellungnahmen sind in zahlreichen Bestimmungen des EU-Rechts enthalten. Stellungnahmen sind generell keine verbindlichen Rechtsakte (Art. 249 EGV; Art. 14 IV EGKSV; Art. 161 V EAGV). Sie werden zumeist im Zuge der Vorbereitung von Rechtsakten eingeholt, um die Auffassung anderer Gemeinschaftsorgane oder der Mitgliedsstaaten festzustellen.

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