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Revision von Stellungnahme vom 26.02.2013 - 11:28
Stellungnahme
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Möglichkeiten zur Abgabe von Stellungnahmen sind in zahlreichen Bestimmungen des EU-Rechts enthalten. Stellungnahmen sind generell keine verbindlichen Rechtsakte (Art. 288 AEUV). Sie werden zumeist im Zuge der Vorbereitung von Rechtsakten eingeholt, um die Auffassung anderer Gemeinschaftsorgane oder der Mitgliedsstaaten festzustellen.
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