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Revision von Stellungnahme vom 09.05.2008 - 15:35
Stellungnahme
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Die Möglichkeiten zur Abgabe von St. sind in zahlreichen Bestimmungen des EU-Rechts enthalten. St. sind generell keine verbindlichen Rechtsakte (Art. 249 EGV; Art. 14 IV EGKSV; Art. 161 V EAGV). Sie werden zumeist im Zuge der Vorbereitung von Rechtsakten eingeholt, um die Auffassung anderer Gemeinschaftsorgane oder der Mitgliedstaaten festzustellen.
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