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Sterbekassen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Einrichtungen, die ihren Mitgliedern (mit oder ohne Rechtsanspruch) ein geringes Sterbegeld bieten, i.Allg. nur zur Deckung der Bestattungskosten. Arbeitsgebiet räumlich (z.B. auf Gemeinde oder Kreis) und/oder personell (auf Angehörige bestimmter Berufsgruppen oder eines Betriebes) eng begrenzt. Beiträge werden meist durch Umlage (Umlageverfahren) aufgebracht.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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