Umlageverfahren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Verfahren zur Aufbringung von Mitteln, insbes. für Versicherungsleistungen, oder zur Aufteilung von Kosten.
Sozialversicherung
Nach dem Umlageverfahren werden die Einnahmen (Beiträge) so bemessen, dass sie die innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums, z.B. eines Jahres, anfallenden Ausgaben decken. Insofern können sich die Beiträge bzw. Beitragssätze von Periode zu Periode ändern.
Von einigen Trägern der Unfallversicherung durch Einbeziehung der kapitalisierten Renten in qualifizierte Umlageverfahren verwandelt.
Vgl. auch Beiträge, Generationenvertrag, Finanzierungsverfahren, Anwartschaftsdeckungsverfahren.
Individualversicherung
Finanzierungsverfahren.
Kostenrechnung
Bücher
Wiesbaden, 2011, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abgrenzung
Arbeitsentgelt
Balanced Scorecard
Barwert
Break-Even-Analyse
Controlling
Economies of Scale
Fahrlässigkeit
Handlungskosten
Kennzahlen
Kosten
Lizenzgebühren
Risiko
Sozialleistungen
Subsidiarität
außerordentliche Aufwendungen
innerbetriebliche Leistungsverrechnung
kalkulatorische Zinsen
neutrale Aufwendungen
Äquivalenzprinzip
eingehend
Umlageverfahren
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eingehend
Umlageverfahren
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