Umlageverfahren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Verfahren zur Aufbringung von Mitteln, insbes. für Versicherungsleistungen, oder zur Aufteilung von Kosten.
Sozialversicherung
Nach dem Umlageverfahren werden die Einnahmen (Beiträge) so bemessen, dass sie die innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums, z.B. eines Jahres, anfallenden Ausgaben decken. Insofern können sich die Beiträge bzw. Beitragssätze von Periode zu Periode ändern.
Von einigen Trägern der Unfallversicherung durch Einbeziehung der kapitalisierten Renten in qualifizierte Umlageverfahren verwandelt.
Vgl. auch Beiträge, Generationenvertrag, Finanzierungsverfahren, Anwartschaftsdeckungsverfahren.
Individualversicherung
Finanzierungsverfahren.
Kostenrechnung
Bücher
Wiesbaden, 2011, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abgrenzung Arbeitsentgelt Balanced Scorecard Barwert Controlling Economies of Scale Fahrlässigkeit Handlungskosten Kennzahlen Kosten Lizenzgebühren Rechnungswesen Risiko Sozialleistungen Subsidiarität außerordentliche Aufwendungen innerbetriebliche Leistungsverrechnung kalkulatorische Zinsen neutrale Aufwendungen Äquivalenzprinzip
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Umlageverfahren
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Umlageverfahren
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