Anwartschaftsdeckungsverfahren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Besondere Form des Kapitaldeckungsverfahrens, in der jeweils die individuellen Ansprüche mit einem Kapitalstock abgedeckt werden. Anwendungsbereiche sind v.a. die Lebensversicherung sowie die private Pensions- und Krankenversicherung. Allgemein werden die zur späteren Leistungserfüllung benötigten Beiträge (im Fall der Krankenversicherung zumindest zu einem Teil) vor dem Eintritt des Versicherungsfalls (im Fall der Krankenversicherung vor dem Eintritt einer höheren Schadenwahrscheinlichkeit im Alter) nach versicherungsmathematischen Grundsätzen eingezogen. In jedem Zeitpunkt muss dabei der Barwert der zu erwartenden Leistungen durch die Summe aus zukünftigen Beiträgen und bereits angesammeltem Kapital gedeckt sein.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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Interne Verweise
Arbeitsentgelt Barwert Bedarfsgerechtigkeit Bruttoarbeitsentgelt Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Sozialleistungen Sozialversicherung Subsidiarität Value at Risk (VaR) Versicherungsprinzip Veräußerung berufliche Fortbildung Äquivalenzprinzip
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Anwartschaftsdeckungsverfahren
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