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Steuerabwehr

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Sammelbegriff für alle Formen der sich an verschiedenen Stellen des Wirtschaftskreislaufs abspielenden Bemühungen von Steuerpflichtigen, einer ihnen auferlegten Steuer wirksam zu begegnen.

    2. Formen: a) Rechtswidrige Formen: Steuerhinterziehung, Steuerumgehung.

    b) Rechtlich zulässige Formen: Steuerausweichung (Steuervermeidung), Steuereinholung, Steuerüberwälzung.

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