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Steuerdestinatar
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
der nach Absicht des Gesetzgebers wirtschaftliche Träger einer Steuer.
Beispiel: Bei der Umsatzsteuer ist der Unternehmer Steuerschuldner, der Verbraucher Steuerdestinatar. Ob der Wille des Gesetzgebers bez. Steuerschuldner und Steuerdestinatar realisiert wird, hängt von der Möglichkeit zur Steuerüberwälzung am Markt ab (Steuern).
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