Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Steuerdestinatar vom 17.09.2009 - 13:43
- Revision von Steuerdestinatar vom 19.02.2018 - 15:29
- Revision von Steuerdestinatar vom 04.10.2017 - 17:12
- Revision von Steuerdestinatar vom 28.02.2013 - 10:38
- Revision von Steuerdestinatar vom 17.09.2009 - 13:43
- Revision von Steuerdestinatar vom 25.06.2009 - 10:57
- Revision von Steuerdestinatar vom 13.05.2008 - 19:05
Steuerdestinatar
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
der nach Absicht des Gesetzgebers wirtschaftliche Träger einer Steuer.
Beispiel: Bei der Umsatzsteuer ist der Unternehmer Steuerschuldner, der Verbraucher Steuerdestinatar. Ob der Wille des Gesetzgebers bez. Steuerschuldner und Steuerdestinatar realisiert wird, hängt von der Möglichkeit zur Steuerüberwälzung am Markt ab (Steuern).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon