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Steuergesetze
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Rechtsnormen des Steuerrechts, die in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren zustande kommen und nach ordnungsgemäßer Ausfertigung im Bundesgesetzblatt verkündet werden (Gesetze im formellen Sinn).
Nach dem Stufenbau der Rechtsordnung stehen die Normen des Europarechts (Gemeinschaftsrecht) und die dt. Verfassung (Grundgesetz) über den einfachen Gesetzen, während diese über den Rechtsverordnungen (Steuerrechtsverordnungen) und Satzungen (autonome Satzungen) stehen. Völkerrechtliche Verträge über die Befreiung von Steuern (Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)) werden durch Zustimmungsgesetze gemäß Art. 59 II GG in innerstaatliches Recht transformiert; sie gehen als Spezialnormen den anderen Steuergesetzen vor (§ 2 AO), sofern nicht im Einzelfall Abweichungen gesetzlich bestimmt sind.
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