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Steuerprogression
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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eine der drei möglichen Ausprägungen der Steuertariftypen, gekennzeichnet durch einen mit steigender Bemessungsgrundlage wachsenden Durchschnittssteuersatz (progressiver Steuertarif). Der Grenzsteuersatz ist immer höher als der Durchschnittssteuersatz. Der Durchschnittssteuersatz kann degressiv, linear oder progressiv steigen, was zu verzögerter, linearer oder beschleunigter Progression führt.
Wirkung der Steuerprogression: Grenzen der Besteuerung, Psychological Breaking Point, Steuerabwehr.
Vgl. auch: Steuerregression; Steuerproportionalität, in der praktischen Ausgestaltung des progressiven Steuertarifs außerdem als logische Konsequenz zu beobachten: Progressionsvorbehalt.
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