Zitierfähige Version
- Revision von Steuervergünstigungen vom 19.02.2018 - 15:29
- Revision von Steuervergünstigungen vom 04.10.2017 - 17:16
- Revision von Steuervergünstigungen vom 28.02.2013 - 10:38
- Revision von Steuervergünstigungen vom 17.09.2009 - 13:43
- Revision von Steuervergünstigungen vom 25.06.2009 - 10:57
- Revision von Steuervergünstigungen vom 14.05.2008 - 15:21
Steuervergünstigungen
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
steuerliche Vorteile, die aus wirtschaftspolitischen, sozialen oder sonstigen Gemeinwohlgründen gewährt werden und daher nicht im Leistungsfähigkeitsprinzip wurzeln, sondern vorrangig der Verwirklichung wirtschafts- und sozialpolitischer Lenkungsziele dienen; auch die aus Gründen der Gemeinnützigkeit gewährten Steuervorteile (steuerbegünstigte Zwecke, §§ 51 ff. AO).
Arten:
(1) Abschreibungsvergünstigungen,
(2) steuerfreie Rücklagen,
(3) Investitionszulagen und -zuschüsse,
(4) Steuerabzugsbeträge,
(5) Aufschub der Gewinnrealisierung oder der Besteuerung von Gewinnen.
St. ergeben sich aus Vorschriften der einzelnen Steuergesetze (z.B. steuerfreie Rücklage nach § 6b EStG), aber auch aufgrund besonderer Gesetze (z.B. Fördergebietsgesetz, Investitionszulagengesetz). St. müssen mit dem Europarecht vereinbar sein.
Anders: Steuerbefreiungen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon