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Stichtagsinventur

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form der effektiven Inventur. An einem bestimmten Stichtag, meist dem der Jahresbilanz, werden alle Bestände des Betriebs körperlich aufgenommen. Zu diesem Zweck wird der Betrieb oft stillgelegt: Die gesamte Belegschaft beteiligt sich, eingeteilt in Inventurtrupps, an der Aufnahme. Durch zweckentsprechende Vorbereitung kann die Stillstandszeit erheblich eingeschränkt werden. Die Uraufzeichnungen sind, v.a. für Außenprüfungen, aufzubewahren.

    Als Stichtagsinventur gilt auch die auf einige Tage (i.d.R. bis zehn Tage, vgl. R 5.3 EStR 2005) vor oder nach dem Bilanzstichtag ausgeweitete Bestandsaufnahme; für Bestandsveränderungen zwischen dem Aufnahme- und dem Bilanzstichtag ist ein eindeutiger Buch- und Belegnachweis erforderlich.

    Vorteile: Genauigkeit und die Möglichkeit, die ermittelten Bestände und Werte der Bilanzierung zugrunde zu legen.

    Nachteile: Arbeitsanhäufung, Betriebsunterbrechung und Durchführung der Inventur mit teilweise ungeschulten Kräften. Deshalb häufig laufende Inventur.

    Vgl. auch Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur.

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