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Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) wurde im September 1996 gegründet.

    Struktur: Wissenschaftlicher und unternehmerischer Beirat und ein Förderverein (Sicherung der finanziellen Basis und Unabhängigkeit).

    Angegliedert an die SRzG ist das Institut für demografische Zukunftsfähigkeit (idz), das Forschung zu demografischen Fragen betreibt.

    Ziel: Vertiefung und Verbreitung des Wissens um Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

    Arbeitsschwerpunkte: wissenschaftliche und handlungsorientierte Analysen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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