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Stiftung für Hochschulzulassung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Dortmund. Errichtet durch Gesetz vom 18.11.2008 (GV. NRW. 710). Nachfolgeorganisation der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS). Aufgaben festgelegt im Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5.6.2008.
    (1) Vergabe von Studienplätzen in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Human- und Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie.
    (2) Daneben Vergabe von Studienplätzen im Auftrag der Hochschulen bei örtlichen Zulassungsbeschränkungen. Für die Vermittlung von Studienplätzen in diesen Studiengängen gibt es das dialogorientierte Serviceverfahren. Das Verfahren ist internetbasiert und soll durch einen Datenabgleich vermeiden, dass infolge Mehrfachbewerbungen oder Nichtbeanspruchung von Studienplätzen besetzbare Studienplätze unbesetzt bleiben.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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