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Stiftung Warentest

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    auf Beschluss des Bundestages 1964 gegründetes unabhängiges Warentestinstitut; Sitz in Berlin.

    Ca. 15 Prozent des jährlichen Haushalts sind Bundesmittel; Rest wird aus Publikationen der Stiftung finanziert.

    Nach § 2 der Satzung ist der ausschließliche und unmittelbare Stiftungszweck die Unterrichtung der Öffentlichkeit über objektiv feststellbare Merkmale des Nutz- und Gebrauchswertes von Waren und Leistungen, die überregional in grundsätzlich gleichbleibender Beschaffenheit und in einer zu ihrer Identifizierung ausreichenden Weise angeboten werden.

    Wichtige Veröffentlichungen: „test“, „Finanztest“.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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