Stiftung Warentest
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
auf Beschluss des Bundestages 1964 gegründetes unabhängiges Warentestinstitut; Sitz in Berlin.
Ca. 15 Prozent des jährlichen Haushalts sind Bundesmittel; Rest wird aus Publikationen der Stiftung finanziert.
Nach § 2 der Satzung ist der ausschließliche und unmittelbare Stiftungszweck die Unterrichtung der Öffentlichkeit über objektiv feststellbare Merkmale des Nutz- und Gebrauchswertes von Waren und Leistungen, die überregional in grundsätzlich gleichbleibender Beschaffenheit und in einer zu ihrer Identifizierung ausreichenden Weise angeboten werden.
Wichtige Veröffentlichungen: „test“, „Finanztest“.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.