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Stillhalteabkommen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Schuldrecht
    2. Wirtschaftsgeschichte

    Schuldrecht

    pactum de non petendo.

    Wirtschaftsgeschichte

    1931 in Basel abgeschlossener Vertrag zwischen Ausschüssen ausländischer Banken sowie Reichsbank, Deutscher Golddiskontbank und Stillhalteausschuss der dt. Regierung über die Stillhaltung ausländischer Gläubigerbanken für die kurzfristigen Kredite an dt. Banken, Industrie- und Handelsunternehmen.

    1932 trat das Deutsche Kreditabkommen an seine Stelle, das jährlich verlängert wurde.

    Neuregelung durch Londoner Schuldenabkommen (1953).

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