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Streckengeschäft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form der Warendistribution, bei der die Ware von einem Glied der Absatzkette, z.B. einem Hersteller (H), direkt, unter Umgehung des Großhandels (GH), an den Einzelhändler (EH) geliefert wird. Der GH hat nur eine disponierende Funktion, indem Auftrags-, Rechnungs- und Zahlungsweg über ihn führen.

    Beispiel: Vgl. Abbildung „Streckengeschäft”.

    Streckengeschäfte werden häufig bei der Verteilung von Massengütern (Getreide, Eisen, Stahl, Kohle, Baustoffe, Düngemittel u.a.) getätigt (Streckengroßhandel), aber auch beim Handel mit Verbrauchsgütern, z.B. in kooperativen Gruppen, wo die Lieferanten nicht an den zentral disponierenden Großhandel, sondern an die dezentralen Auslieferungslager oder die Mitglieder der Einzelhandelsstufe direkt liefern.

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