Zitierfähige Version
Süßstoffsteuer
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Verbrauchsteuer auf Süßstoffe. Wurde durch Reichsgesetz vom 14. Juli 1922 als Reichssteuer eingeführt, die als eine Ausgleichs- und Folgesteuer der Zuckersteuer die Zuckersurrogate in Form von Süßstoffen belastete. Seit 1949 als Bundessteuer ausgestaltet und von der Bundesfinanzverwaltung - den Hauptzollämtern - verwaltete und erhobene Verbrauchsteuer, die durch das Steueränderungsgesetz von 1965 wegen ihres geringen Aufkommens (etwa 2 Mio. DM jährlich) wieder abgeschafft worden ist.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon