Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Süßstoffsteuer vom 15.02.2018 - 14:58

Süßstoffsteuer

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verbrauchsteuer auf Süßstoffe. Wurde durch Reichsgesetz vom 14. Juli 1922 als Reichssteuer eingeführt, die als eine Ausgleichs- und Folgesteuer der Zuckersteuer die Zuckersurrogate in Form von Süßstoffen belastete. Seit 1949 als Bundessteuer ausgestaltet und von der Bundesfinanzverwaltung - den Hauptzollämtern - verwaltete und erhobene Verbrauchsteuer, die durch das Steueränderungsgesetz von 1965 wegen ihres geringen Aufkommens (etwa 2 Mio. DM jährlich) wieder abgeschafft worden ist. 

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com