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Systemprüfung

Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Prüfung, bei der festgestellt wird, ob und inwieweit sich der Prüfer auf die zuverlässige und vollständige betriebliche Erfassung und Verarbeitung der Elemente des zu prüfenden Objektes verlassen kann. Vom Ergebnis der Systemprüfung hängt ab, wie weitgehend nachfolgende Prüfungshandlungen durchzuführen sind. Von bes. Bedeutung für eine Jahresabschlussprüfung sind die Systemprüfungen als Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS) und die EDV-Systemprüfung.

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