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Revision von Take-and-Pay-Vertrag vom 24.02.2010 - 16:06
Take-and-Pay-Vertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im Take-and-Pay-Vertrag bietet der Käufer dem Verkäufer eine "Kaufgarantie" durch die Verpflichtung zum Kauf und zur Kaufpreiszahlung für die vereinbarte Produktmenge bei Lieferung. Gerade bei der Projektfinanzierung dient der Abschluss von Take-and-Pay-Verträgen der Absatzrisiken-Absicherung.
Vgl. auch Take-or-Pay-Vertrag.
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