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Take-or-Pay-Vertrag
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Als Take-or-Pay-Vertrag, kurz ToP-Vertrag, bezeichnet man die vertragliche Vereinbarung einer "Zahlungsgarantie" zwischen Produzenten bzw. Verkäufer und Abnehmer, die den Käufer, unabhängig davon, ob die Produkte hergestellt oder abgenommen werden, zur Zahlung eines festen Betrages verpflichtet. D.h. bei Nichtabnahme der vereinbarten Mindestmenge wird die Bezahlung der nicht abgenommenen Menge dennoch fällig. Der Anspruch auf Lieferung der so gezahlten, nicht abgenommenen Ware kann vertraglich ausgeschlossen werden.
Der Take-or-Pay-Vertrag dient dazu, neben den üblichen Absatzrisiken - deren Absicherung bzw. Minimierung schon Take-and-Pay-Vereinbarungen anvisieren - zusätzlich auch noch produktionsbedingte Lieferausfälle und damit normalerweise verbundene Erlösverluste abzusichern. In diesem Sinne lassen sich die Marktrisiken im Zusammenhang mit der Projektfinanzierung gerade von sehr finanzintensiven Projekten nochmals stärker reduzieren. Top-Klauseln finden sich häufig in Lieferverträgen mit Großkunden der Energiewirtschaft.
Vgl. auch Take-and-Pay-Vertrag.
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