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Tarifgemeinschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zusammenschluss von Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs zu einer Kooperationsgemeinschaft mit dem Ziel, der Nachfrage in einem Tarifgebiet (Nahverkehrsbereich) ein einheitliches Tarifsystem anzubieten und durch diese Vereinfachung des Tarifwesens eine Nachfragesteigerung zu bewirken.

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