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Tarifierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Kalkulation der Nettorisikoprämie (Risikoprämie, Prämienkalkulation) eines Versicherungsvertrags nicht auf individueller Basis, sondern zum Zweck der Verringerung des Einflusses von Zufallsschwankungen in den Beobachtungsdaten auf der Basis der Einbettung von Risiken in ein Tarifkollektiv.

    2. Merkmale: Im Rahmen einer Risikoklassifikation werden zunächst Risikogruppen (auch: Risikoklassen) gebildet, die möglichst homogen sind. Dies geschieht auf der Basis von der Tarifierung zugrunde gelegten Risikofaktoren, den Tariffaktoren. Zur Selektion der Tariffaktoren eignen sich bspw. Methoden der multivariaten Statistik. Alle Risiken mit identischen Ausprägungen hinsichtlich der Tariffaktoren werden dann in die gleiche Risikogruppe eingruppiert. Allen Risiken in der gleichen Risikogruppe wird dann im Rahmen der Tarifierung die gleiche Nettorisikoprämie zugewiesen. Diese Nettorisikoprämien werden auf der Basis eines Tarifmodells kalkuliert.

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