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Technologietransfer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Charakterisierung: Weitergabe von technischem Wissen von der Entstehung hin zur Verwendung im Produktionsprozess. Technologietransfer bedeutet institutionell den planvollen, zeitlich limitierten, privatwirtschaftlichen oder staatlich unterstützten Prozess der Diffusion oder Verbreitung von Technologie zur wirtschaftlichen Nutzbarmachung für Dritte. Die Übertragung erfolgt i.Allg. durch Rechtsakt (z.B. Lizenzvertrag). Der Technologietransfer kann zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Erfindern und Unternehmen, innerhalb eines internationalen Unternehmens, zwischen verschiedenen Unternehmen oder zwischen Industrie- und Entwicklungsländern stattfinden.
2. Mögliche Bestandteile/Inhalte:
(1) freie Technologien (Patente, Lizenzen, Know-how);
(2) gütergebundene Technologien (in Form von Spezialmaschinen, Ausrüstungen und sonstigen Gütern bis zur „schlüsselfertigen Fabrik“);
3. Bedeutung: Technologietransfer reduziert die Diskrepanz von potenziellem und aktuellem Nutzungsgrad einer Technologie. Entwicklungsländer sind aufgrund technologischer Rückständigkeit in starkem Maße auf Technologietransfer angewiesen.
Vgl. auch Forschung und Entwicklung (F&E), Innovation, technologieorientierte Unternehmensgründung, Technologietransferförderung.
2. Mögliche Bestandteile/Inhalte:
(1) freie Technologien (Patente, Lizenzen, Know-how);
(2) gütergebundene Technologien (in Form von Spezialmaschinen, Ausrüstungen und sonstigen Gütern bis zur „schlüsselfertigen Fabrik“);
3. Bedeutung: Technologietransfer reduziert die Diskrepanz von potenziellem und aktuellem Nutzungsgrad einer Technologie. Entwicklungsländer sind aufgrund technologischer Rückständigkeit in starkem Maße auf Technologietransfer angewiesen.
Vgl. auch Forschung und Entwicklung (F&E), Innovation, technologieorientierte Unternehmensgründung, Technologietransferförderung.
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