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Teilkaskoversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Sachversicherung als Teil der Kfz-Kaskoversicherung mit begrenztem Deckungsumfang. Die Teilkaskoversicherung soll den Versicherungsnehmer vor Vermögensschäden bewahren, die aus Beschädigung, Zerstörung oder Verlust seines Kraftfahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile sowie bestimmter Zubehörteile entstehen.

    2. Versicherte Gefahren: In der Teilkaskoversicherung sind versicherte Gefahren und Schäden: Brand oder Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch, Brand- oder Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluss. In der Praxis besonders bedeutsam sind Entwendungfälle, Wildschäden sowie Glasbruch.

    Vgl. auch Kfz-Kaskoversicherung.

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