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Teilkaskoversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Sachversicherung als Teil der Kfz-Kaskoversicherung, die das Interesse des Versicherungsnehmers am wirtschaftlichen Wert des unter Versicherungsschutz stehenden Kraftfahrzeugs (Kfz) teilweise, d.h. mit begrenztem Deckungsumfang schützt. Abzugrenzen von der Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung soll den Versicherungsnehmer vor Vermögensschäden bewahren, die aus Beschädigung, Zerstörung oder Verlust seines Kfz und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile sowie bestimmter Zubehörteile entstehen.

    2. Versicherte Ereignisse: In der Teilkaskoversicherung sind regelmäßig versichert: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Einfacher Diebstahl), Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch, Brand- oder Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluss.

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