Direkt zum Inhalt

Teilkaskoversicherung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Sachversicherung als Teil der Kfz-Kaskoversicherung mit begrenztem Deckungsumfang. Die Teilkaskoversicherung soll den Versicherungsnehmer vor Vermögensschäden bewahren, die aus Beschädigung, Zerstörung oder Verlust seines Kraftfahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile sowie bestimmter Zubehörteile entstehen.

    2. Versicherte Gefahren: In der Teilkaskoversicherung sind versicherte Gefahren und Schäden: Brand oder Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch, Brand- oder Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluss. In der Praxis bes. bedeutsam sind Entwendungfälle, Wildschäden sowie Glasbruch.

    Vgl. auch Kfz-Kaskoversicherung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com