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Teilzeitbeschäftigte

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    Inhaltsverzeichnis

    1. Lohnsteuer
    2. Sozialversicherung

    Lohnsteuer

    Pauschalierung der Lohnsteuer.

    Sozialversicherung

    1. Entgelte von Teilzeitbeschäftigten unterliegen grundsätzlich der Beitragspflicht.

    2. Versicherungsfreiheit für geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigung.

    Vgl. auch geringfügige Beschäftigung.

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