Teilzeitbeschäftigte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Lohnsteuer
Pauschalierung der Lohnsteuer.
Sozialversicherung
1. Entgelte von Teilzeitbeschäftigten unterliegen grundsätzlich der Beitragspflicht.
2. Versicherungsfreiheit für geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigung.
Vgl. auch geringfügige Beschäftigung.
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