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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Regelungsform der Steuerertragshoheit zwischen öffentlichen Aufgabenträgern im aktiven Finanzausgleich. Beim T. sind die jedem Aufgabenträger zustehenden Einnahmequellen vorgegeben, so dass ein unkoordinierter (Mehrfach-)Zugriff auf Einnahmequellen vermieden wird.

    Anders: Konkurrenzsystem. Bei der Konkretisierung von Bemessungsgrundlage, Abgabepflicht, Tarifverlauf und -niveau kann den Aufgabenträgern ein unterschiedlicher Gestaltungsspielraum belassen werden, je nachdem, ob ein hohes Maß an Einnahmeautonomie oder eine Koordination der Einnahmewirkungen der gesamten öffentlichen Hand beabsichtigt sind.

    Gegensatz: Mischsystem.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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