Konkurrenzsystem
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Regelungsform der Steuerertragshoheit zwischen öffentlichen Aufgabenträgern im aktiven Finanzausgleich. Beim Konkurrenzsystem kann jeder Aufgabenträger nach Belieben auf jede Einnahmequelle zugreifen und Bemessungsgrundlage, Abgabepflicht, Tarifverlauf und -niveau frei wählen. Das Konkurrenzsystem bietet einerseits den Aufgabenträgern damit das höchste Maß an Einnahmeautonomie, erlaubt andererseits keine Koordination der Einnahmewirkungen der gesamten öffentlichen Hand.
Vgl. auch Mischsystem, Trennsystem.
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