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Trennung der Entgelte
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Vereinfachungsregelung hinsichtlich der Aufzeichnungspflicht bei der Umsatzsteuer. Bei Inanspruchnahme verschiedener Umsatzsteuersätze bzw. steuerfreier Umsätze müssen die Entgelte nach Steuersätzen getrennt aufgezeichnet und in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Steuererklärungen getrennt aufgeführt werden. Grundsätzlich müssen bei den steuerpflichtigen Umsätzen Entgelt und Steuer getrennt aufgezeichnet werden. Eine Aufzeichnung von Bruttoentgelten, getrennt nach Steuersätzen, ist gemäß § 63 UStDV möglich. Die Steuer ist dann am Ende des jeweiligen Voranmeldungszeitraums herauszurechnen.
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