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Revision von Treugut vom 15.02.2018 - 15:00

Treugut

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    bewegliche und unbewegliche Sachen, Forderungen und sonstige Rechte, soweit übertragbar (z.B. Rechnungslegungsrechte, Kontrollrechte, Auskunftsrechte), die dem Treuhänder im Rahmen einer Treuhandschaft übertragen werden. Das Treugut ist vom Treuhänder gesondert (getrennt von seinem eigenen Gut) zu verwalten.

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