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Auslöser einer (Versicherungs-)Deckung bzw. Definition des Eintrittspunkts einer (Versicherungs-)Deckung. Gemeint ist damit das für den Versicherungsfall auslösende Ereignis. Beispiele sind in der Umwelthaftpflichtversicherung die erste, nachprüfbare Feststellung des Umweltschadens (Manifestation), in der Berufshaftpflichtversicherung der Zeitpunkt des Verstoßes, in der allgemeinen Haftpflichtversicherung das Schadenereignis (Ereignisklausel). Daneben finden auch abstrakte, objektiv nachvollziehbare Auslösepunkte Anwendung (z.B. Erdbeben der Stärke acht in einer Region), besonders bei Verbriefungen von Versicherungsrisiken in den Kapitalmarkt.
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