Trigger
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Schadentrigger. 1. Begriff: Definiertes Schadenereignis (Art und ggf. Höhe des Schadens), das als Auslöser für die Leistungspflicht des Rückversicherers bzw. eines sonstigen Schutzgebers gilt (sog. Deckungsauslöser).
2. Anwendungsbereiche: Schadentrigger finden sowohl in der traditionellen Rückversicherung als auch in Konzepten der Finanzrückversicherung bzw. des Alternativen Risikotransfers Anwendung. Siehe auch Cat Bonds.
3. Arten: Unterschieden werden Indemnity Trigger und Non Indemnity Trigger. Während der Indemnity Trigger auf den tatsächlichen Verlusten des Schutzberechtigten (in der Rückversicherung: des Zedenten) basiert und die gesamte Schadenhöhe nachgewiesen werden muss, hängt bei Non Indemnity Triggern die Deckung ausschließlich davon ab, ob ein definiertes Ereignis eingetreten ist oder nicht – unabhängig davon, ob der Schutzberechtigte tatsächlich Verluste zu verzeichnen hatte oder nicht. Die Ausprägungen des Non Indemnity Trigger sind parametrischer Trigger, Marktschaden Trigger und Modelled Loss Trigger.