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lohnsteuerlicher Kennbuchstabe für eine zusammenhängende Periode von mind. fünf Arbeitstagen, für die der Arbeitnehmer seinen Lohnanspruch verloren hatte. Für jeden betreffenden Zeitraum während des Dienstverhältnisses ist vom Arbeitgeber der Großbuchstabe „U” einmal in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen bzw. in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln.
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