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Revision von Überschusseinkünfte vom 24.08.2017 - 16:21
Überschusseinkünfte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Überschusseinkünfte sind Einkünfte, die sich aus dem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ergeben (§ 2 II Nr. 2 EStG). Dazu zählen die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) und die sonstigen Einkünfte im Sinne der §§ 22 f. EStG.
Anders: Gewinneinkünfte.
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