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Revision von Umweltabgabe vom 24.03.2010 - 13:52
Umweltabgabe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Umweltsteuer, Ökosteuer; für die Nutzung der natürlichen Umwelt und Ressourcen an den Staat zu entrichtender Geldbetrag (Steuer, Gebühr oder Zoll). Umweltabgaben geben gemäß dem Verursacherprinzip Anreize für umweltgerechtes Verhalten.
Vgl. auch Emissionsabgabe, ökologische Steuerreform, Umweltbeitrag.
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