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Umwelthaftpflichtversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Sonderform der Betriebshaftpflichtversicherung für das Risiko, das insbesondere von bestimmten umweltgefährdenden Anlagen (Anlagenrisiko), aber auch vom Betrieb allg. (Basisrisiko) ausgeht. Auch das Produktrisiko für die Lieferung oder Planung umweltgefährdender Anlagen(-teile) kann versichert werden (Regressrisiko).

    2. Merkmale: Die Anlagen werden nach Typ und gesetzlich eingestufter Gefährlichkeit sog. Risikobausteinen zugeordnet. Der Vertrag folgt dem Manifestationsprinzip: Versicherungsfall ist die erste nachprüfbare Feststellung des Schadens.

    3. Geschichte: Nach dem Vorläufer der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung für Gewässer gefährdende Anlagen und Einleitungen in Gewässer wurde das Bedingungswerk im Gefolge des Umwelthaftpflichtgesetzes 1992 im dt. Markt eingeführt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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