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Umwelthaftpflichtversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Sonderform der Betriebshaftpflichtversicherung für das Umweltschadenrisiko, das insbesondere von bestimmten umweltgefährdenden Anlagen (Anlagenrisiko), aber auch vom Betrieb allgemein (Basisrisiko) ausgeht. Auch das Produktrisiko der Lieferung oder Planung umweltschädigender Anlagen bzw. Anlagenteile (Regressrisiko) kann versichert werden.

    2. Merkmale: Die Anlagen werden nach Typ und gesetzlich eingestufter Gefährlichkeit sog. Risikobausteinen zugeordnet. Die Umwelthaftpflichtversicherung folgt dem Manifestationsprinzip: Versicherungsfall ist die erste nachprüfbare Feststellung des Schadens.

    3. Geschichte: Nach dem Vorläufer der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung für Gewässer gefährdende Anlagen und Einleitungen in Gewässer wurde das Bedingungswerk im Gefolge des Umwelthaftpflichtgesetzes 1992 im deutschen Markt eingeführt.

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